Versorgungswerk der Rechtsanwälte
    in Sachsen-Anhalt



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Aufgrund der neu geschaffenen Gesetzesgrundlage in § 28a Abs.10 , 11 SGB IV sind Arbeitgeber ab dem 01.01.2009 verpflichtet, nun auch für Beschäftigte, die von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit und Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind, die monatlichen Meldungen nach den Absätzen 1, und 9 zur Beitragserhebung elektronisch abzugeben.

Die Arbeitgeber waren bereits seit Januar 2006 im Rahmen der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung  (DEÜV) verpflichtet, die für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung anfallenden Meldungen an eine gesetzliche Krankenversicherung als Einzugsstelle elektronisch zu übermitteln.

Für die Mitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen erfolgt die Übermittlung der Meldungen demnächst ausschließlich an eine von der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. eingerichtete zentrale Annahmestelle. Diese Aufgabe übernimmt die DASBV (Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH). Die richtige Zuordnung der Arbeitgebermeldungen an das entsprechende Mitglied und Versorgungswerk wird durch eine erweiterte Mitgliedsnummer gewährleistet, die die Versorgungseinrichtungen ihren Mitgliedern und diese ihren Arbeitgebern mitteilen. Bestandteil dieser Mitgliedsnummer ist die bisherige Mitgliedsnummer, erweitert um die angehängte Nummer der Versorgungseinrichtung und eine Prüfziffer.

Die Mitglieder werden über die neuen Mitgliedsnummern rechtzeitig schriftlich vom Versorgungswerk informiert.

   

 

 

05. August 2015

Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen bei Bezug von Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung


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03. Juli 2015

Aktuelle Pressemitteilung der DRV Bund zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten


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30. Juni 2015

Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte.


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03. Juni 2015
Beitragszahlung zum Versorgungswerk bei Bestehen eines Anstellungsverhältnisses nach Erreichen des Regelrenteneintritts-alters der gesetzlichen Rentenversicherung

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02. April 2015
Auf der Grundlage des Eckpunktepapiers hat das Bundesjustizministerium zwischenzeitlich den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte erstellt.

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