Versorgungswerk der Rechtsanwälte
    in Sachsen-Anhalt



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Datenschutzhinweis für Mitglieder und sonstige Leistungsberechtigte

Datenschutzhinweise für Mitglieder und sonstige Leistungsberechtigte des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt

Unser Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihre Rechte
Informationen nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt (nachfolgend das „Versorgungswerk“) gemäß der ab dem 25. Mai 2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit dem Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt und Ihre diesbezüglichen Rechte geben.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

a. Verantwortliche Stelle
Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Geschäftsstelle
Breite Str. 67
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211-88293200
E-Mail: info@rvw-lsa.de

b. Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt
Der Datenschutzbeauftragte
Breite Str. 67
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211-88293200
E-Mail: datenschutzbeauftragter@rvw-lsa.de

2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage?

a. Zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung des Versorgungswerks (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO)

Der Zweck unserer Datenverarbeitung ergibt sich aus dem Gesetz über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt (RAVG LSA) vom 27. Juli 2005. Danach hat das Versorgungswerk die Aufgabe, seinen Mitgliedern und sonstigen Leistungsberechtigten Versorgung nach Maßgabe des RAVG LSA zu leisten. Die Einzelheiten sind in der Satzung des Versorgungswerks geregelt.

Die Leistungen des Versorgungswerks umfassen:

  • Altersrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Hinterbliebenenrente
  • Erstattung / Übertragung von Beiträgen
  • Kapitalabfindung für hinterbliebene Ehegatten und Lebenspartner gemäß § 1 Abs. 1 LPartG
  • Kapitalabfindung für Mitglieder
  • Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen
  • Sterbegeld

Die gesetzliche Ermächtigung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch das Versorgungswerk ergibt sich neben dem RAVG LSA aus dem Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt.

b. Aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO)

Um den Schutz personenbezogener Daten bestmöglich zu gewährleisten, kommuniziert das Versorgungswerk im Rahmen der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben grundsätzlich nicht mit seinen Mitgliedern und anderen Leistungsberechtigten über das Internet.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, uns eine gesonderte Einwilligung zur Versendung personenbezogener Daten per E-Mail zu erteilen. In Bezug auf eine solche Datenübermittlung per E-Mail basiert die Datenverarbeitung des Versorgungswerks in einem solchen Fall auf Ihrer gesondert erteilten Einwilligung.

3. Wer bekommt meine Daten?

Innerhalb des Versorgungswerks erhalten nur diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtungen benötigen.

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten außerhalb des Versorgungswerks sind:

  • Von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DS-GVO), insbesondere das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen auf Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrags sowie Dienstleister im IT-Bereich
  • Andere öffentliche Stellen und Institutionen (z.B. Rechtsanwaltskammern, andere Versorgungswerke, Deutsche Rentenversicherung Bund, Finanzverwaltung)
  • Wirtschaftsprüfer und Versicherungsmathematiker
  • Prozessvertreter
  • Gutachter
  • Krankenversicherungen
  • Banken

Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen.

4. Werden Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt?

Eine Übermittlung Ihrer Daten an Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder an internationale Organisationen findet nur statt, wenn eine Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission vorliegt.

5. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur solange, wie es für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten und der damit einhergehenden Zwecke erforderlich ist.

Darüber hinaus unterliegt das Versorgungswerk gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Diese beruhen etwa auf den für das Versorgungswerk maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften sowie dem Steuerrecht.

Ein weiteres Kriterium für die Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten durch das Versorgungswerk sind die maßgeblichen Verjährungsfristen.

6. Welche Datenschutzrechte habe ich?

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO, sowie – sofern und soweit die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht (siehe dazu oben unter Ziffer 2 b.) – das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DS-GVO. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DS-GVO).  

Hinsichtlich der Einwilligung zur Versendung personenbezogener Daten per E-Mail (siehe dazu oben unter Ziffer 2 b.) gilt darüber hinaus Folgendes: Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DS-GVO, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten.

7. Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Ja. Das Versorgungswerk kann nach dem RAVG LSA von den Mitgliedern und sonstigen Leistungsberechtigten die Auskünfte und Nachweise verlangen, die für die Festsetzung der Mitgliedschaft sowie für Art und Umfang der Beitragspflicht oder der Versorgungsleistungen erforderlich sind.
Ohne Bereitstellung dieser Daten besteht für Sie die Gefahr wirtschaftlicher Nachteile.

8. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung?

Grundsätzlich nutzen wir im Rahmen unserer Aufgabenerfüllung keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gem. Artikel 22 DS-GVO. Einzelne Verwaltungsentscheidungen können jedoch automatisiert erstellt und erlassen werden. Es findet keine Bewertung persönlicher Aspekte (sog. „Profiling“ gem. Art. 4 Nr. 4 DS-GVO) statt.

 

 

 
 
 
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