Versorgungswerk der Rechtsanwälte
    in Sachsen-Anhalt



Wahlen 2011
Datenschutzerklärung

(Stand: 31. Mai 2011)

Herzlich willkommen beim Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt

Wir freuen uns, dass Sie unsere Webseite besuchen und bedanken uns für Ihr Interesse an unserem Versorgungswerk und unseren Angeboten. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Verarbeitung während des gesamten Geschäftsprozesses ist für uns ein wichtiges Anliegen und wir möchten, dass Sie sich beim Besuch unserer Internetseite sicher fühlen. Daher nehmen Sie bitte nachstehende Informationen zur Kenntnis:


Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Darunter fallen Informationen wie z.B. Ihr richtiger Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer und Ihr Geburtsdatum. Informationen, die nicht direkt mit Ihrer wirklichen Identität in Verbindung gebracht werden – wie z.B. favorisierte Webseiten oder Anzahl der Nutzer einer Seite – sind keine personenbezogenen Daten.


Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Wenn Sie unsere Webseite besuchen, speichern unserer Webserver standardmäßig zum Zweck der Systemsicherheit temporär die Verbindungsdaten des anfragenden Rechners, die Webseiten, die Sie bei uns besuchen, das Datum und die Dauer des Besuchs, die Erkennungsdaten des verwendeten Browser- und Betriebssystemtyps sowie die Webseite, von der aus Sie uns besuchen. Sie bleiben als einzelner Nutzer hierbei anonym. Darüber hinausgehende personenbezogene Angaben wie Ihr Name, Ihre Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse werden nicht erfasst, es sei denn, diese Angaben werden von Ihnen freiwillig gemacht, z.B. im Rahmen einer Anfrage.


Export und Verarbeitung der Daten in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)

Es findet kein Export der Daten in Staaten außerhalb des EWR statt.


Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten

Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verwenden wir ausschließlich zum Zweck der technischen Administration der Webseiten und zur Erfüllung Ihrer Wünsche und Anforderungen, also in der Regel zur Abwicklung des Mitgliedschaftsverhältnisses und zur Bearbeitung Ihrer Anfragen.

Darüber hinaus erfolgt eine Nutzung Ihrer Daten nicht. Im Übrigen findet keine Weitergabe an sonstige Dritte statt. Ihre jeweilige Einwilligung können Sie selbstverständlich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.


Externe Links

Zu Ihrer optimalen Information finden Sie auf unseren Seiten Links, die auf Seiten Dritter verweisen. Soweit dies nicht offensichtlich erkennbar ist, weisen wir Sie darauf hin, wenn es sich um einen externen Link handelt. Das Versorgungswerk hat keinerlei Einfluss auf den Inhalt und die Gestaltung dieser Seiten anderer Anbieter. Die Garantien dieser Datenschutzerklärung gelten daher selbstverständlich dort nicht.


Weitere Informationen und Kontakte

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema „Datenschutz im Versorgungswerk“ haben, wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktadresse können Sie über die Geschäftsstelle in ERfahrung bringen. Dort können Sie erfragen, welche Ihrer Daten bei uns gespeichert sind. Darüber hinaus können Sie Auskünfte, Löschungs- und Berichtigungswünsche zu Ihren Daten und gerne auch Anregungen jederzeit per E-Mail oder Brief an folgende Adresse senden:

 

Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt
Geschäftsführung
Breite Straße 67
40213 Düsseldorf

 

Bitte beachten Sie auch unser Verfahrensverzeichnis (pdf)

 

 

 
15. Februar 2012

Das aktuelle Mitgliederrundschreiben 2012 ist im PDF-Format im Downloadbereich verfügbar.

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30. August 2011

Die Erste Vertreterversammlung hat in Ihrer Sitzung am 22.06.2011 gem. § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung den Abschluss von Überleitungsabkommen mit folgenden Versorgungswerken genehmigt

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4. Juli 2011

Wahl zur Vertreterversammlung im Wahljahr 2011. Dritte Wahlbekannt-machung (gemäß § 15 der Wahl-ordnung)

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18. Juni 2011

Aufbewahrungsfrist der DDR-Lohnunterlagen endet

Im Jahre 2006 hat der Deutsche Bundestag die damals auslaufende Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen der DDR bis zum 31.12.2011 verlängert. Diese Unterlagen sind u.a. notwendig, um Rentenansprüche aus Zeiten der Erwerbstätigkeit in der DDR belegen zu können. Bei der Rentenversicherung geht man von etwa 300.000 noch nicht geklärten Rentenkonten aus. Sollten Sie aus Zeiten der Erwerbstätigkeit in der DDR Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung haben, ihr Rentenkonto aber noch nicht geklärt haben, sollten Sie dies bis zum Ablauf der vorgenannten Frist tun.

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