Versorgungswerk der Rechtsanwälte
    in Sachsen-Anhalt



Wahlen 2011
Gesetzesänderung

Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Landesrechts aufgrund der bundesrechtlichen Einführung des Rechtsinstituts der „eingetragenen Lebenspartnerschaft“ vom 02.02.2011 (GVBl. LSA S. 59) folgt eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit dem Rechtsinstitut der Ehe. Betroffen ist hiervon auch § 2 RAVG LSA, dem folgender Satz 2 angefügt wird:

„Als Hinterbliebene gelten auch die hinterbliebenen eingetragenen Lebenspartner von Mitgliedern.“

Anzumerken ist, dass die Gesetzesänderung lediglich deklaratorischen Charakter hat, da die Satzung in § 20 Abs. 1 Nr. 2 schon immer eine Rente für hinterbliebene Partner einer Lebenspartnerschaft vorsah.

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15. Februar 2012

Das aktuelle Mitgliederrundschreiben 2012 ist im PDF-Format im Downloadbereich verfügbar.

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30. August 2011

Die Erste Vertreterversammlung hat in Ihrer Sitzung am 22.06.2011 gem. § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung den Abschluss von Überleitungsabkommen mit folgenden Versorgungswerken genehmigt

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4. Juli 2011

Wahl zur Vertreterversammlung im Wahljahr 2011. Dritte Wahlbekannt-machung (gemäß § 15 der Wahl-ordnung)

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18. Juni 2011

Aufbewahrungsfrist der DDR-Lohnunterlagen endet

Im Jahre 2006 hat der Deutsche Bundestag die damals auslaufende Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen der DDR bis zum 31.12.2011 verlängert. Diese Unterlagen sind u.a. notwendig, um Rentenansprüche aus Zeiten der Erwerbstätigkeit in der DDR belegen zu können. Bei der Rentenversicherung geht man von etwa 300.000 noch nicht geklärten Rentenkonten aus. Sollten Sie aus Zeiten der Erwerbstätigkeit in der DDR Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung haben, ihr Rentenkonto aber noch nicht geklärt haben, sollten Sie dies bis zum Ablauf der vorgenannten Frist tun.

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01.04.2011
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