Versorgungswerk der Rechtsanwälte
    in Sachsen-Anhalt



Wahlen 2011
Gesetzesänderung

Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Landesrechts aufgrund der bundesrechtlichen Einführung des Rechtsinstituts der „eingetragenen Lebenspartnerschaft“ vom 02.02.2011 (GVBl. LSA S. 59) folgt eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit dem Rechtsinstitut der Ehe. Betroffen ist hiervon auch § 2 RAVG LSA, dem folgender Satz 2 angefügt wird:

„Als Hinterbliebene gelten auch die hinterbliebenen eingetragenen Lebenspartner von Mitgliedern.“

Anzumerken ist, dass die Gesetzesänderung lediglich deklaratorischen Charakter hat, da die Satzung in § 20 Abs. 1 Nr. 2 schon immer eine Rente für hinterbliebene Partner einer Lebenspartnerschaft vorsah.

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24. Februar 2016
Das neue Mitgliederrundschreiben 2016 ist als PDF-Download verfügbar.

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05. August 2015

Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen bei Bezug von Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung


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03. Juli 2015

Aktuelle Pressemitteilung der DRV Bund zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten


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30. Juni 2015

Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte.


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03. Juni 2015
Beitragszahlung zum Versorgungswerk bei Bestehen eines Anstellungsverhältnisses nach Erreichen des Regelrenteneintritts-alters der gesetzlichen Rentenversicherung

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02. April 2015
Auf der Grundlage des Eckpunktepapiers hat das Bundesjustizministerium zwischenzeitlich den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte erstellt.

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01.04.2011
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