Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
die von der Vertreterversammlung am 27.07.2006 beschlossene Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt ist vom Ministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt genehmigt und am 29.12.2006 im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt veröffentlicht worden. Die Satzung tritt damit am 01.01.2007 in Kraft und es besteht für alle Mitglieder des Versorgungswerks grundsätzlich Beitragspflicht.
Achtung! Angestellt tätige Mitglieder, die sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, trifft auch rückwirkend keine doppelte Beitragspflicht.
Zur Klärung Ihrer Mitgliedschaft und Beitragspflicht wird das Versorgungswerk Ihnen in Kürze umfangreiches Informationsmaterial mit den entsprechenden Aufnahmeunterlagen zusenden. Darüber hinaus laden wir Sie hiermit zu folgenden Informationsveranstaltungen rund um das Versorgungswerk ein:
Mittwoch, den 21. Februar 2007, 17.00 Uhr,
Landgericht Magdeburg, Plenarsaal, Raum 128, Halberstädter Straße 8,
39112 Magdeburg
und
Donnerstag, den 22. Februar 2007, 17.00 Uhr,
Hotel Mercure, Halle-Peissen, An der Mühle 1, 06188 Halle-Peissen
Aktuelle Informationen finden Sie bereits jetzt auf der Homepage des Versorgungswerkes unter: www.rvw-lsa.de .
Mit freundlichen Grüßen
VERSORGUNGSWERK DER RECHTSANWÄLTE IN SACHSEN-ANHALT
|