Versorgungswerk der Rechtsanwälte
    in Sachsen-Anhalt



Wahlen 2011

Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,

die von der Vertreterversammlung am 27.07.2006 beschlossene Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt ist vom Ministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt genehmigt und am 29.12.2006 im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt veröffentlicht worden. Die Satzung tritt damit am 01.01.2007 in Kraft und es besteht für alle Mitglieder des Versorgungswerks grundsätzlich Beitragspflicht.

Achtung! Angestellt tätige Mitglieder, die sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, trifft auch rückwirkend keine doppelte Beitragspflicht.

Zur Klärung Ihrer Mitgliedschaft und Beitragspflicht wird das Versorgungswerk Ihnen in Kürze umfangreiches Informationsmaterial mit den entsprechenden Aufnahmeunterlagen zusenden. Darüber hinaus laden wir Sie hiermit zu folgenden Informationsveranstaltungen rund um das Versorgungswerk ein:

Mittwoch, den 21. Februar 2007, 17.00 Uhr,
Landgericht Magdeburg, Plenarsaal, Raum 128, Halberstädter Straße 8,
39112 Magdeburg

und
Donnerstag, den 22. Februar 2007, 17.00 Uhr,
Hotel Mercure, Halle-Peissen, An der Mühle 1, 06188 Halle-Peissen

Aktuelle Informationen finden Sie bereits jetzt auf der Homepage des Versorgungswerkes unter: www.rvw-lsa.de .

Mit freundlichen Grüßen
VERSORGUNGSWERK DER RECHTSANWÄLTE IN SACHSEN-ANHALT

 

 
6. März 2012

Syndikusanwälte und die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung. Ein Aufsatz von Rechtsanwalt Michael Prossliner.

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15. Februar 2012

Das aktuelle Mitgliederrundschreiben 2012 ist im PDF-Format im Downloadbereich verfügbar.

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30. August 2011

Die Erste Vertreterversammlung hat in Ihrer Sitzung am 22.06.2011 gem. § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung den Abschluss von Überleitungsabkommen mit folgenden Versorgungswerken genehmigt

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4. Juli 2011

Wahl zur Vertreterversammlung im Wahljahr 2011. Dritte Wahlbekannt-machung (gemäß § 15 der Wahl-ordnung)

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