Versorgungswerk der Rechtsanwälte
    in Sachsen-Anhalt



Wahlen 2011
Überleitungsabkommen

Betreff: Abschluss von Überleitungsabkommen

Die Erste Vertreterversammlung hat in Ihrer Sitzung am 22.06.2011 gem. § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung den Abschluss von Überleitungsabkommen mit folgenden Versorgungswerken genehmigt:

  • Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberatungsversorgung

  • Versorgungswerk der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Freien und Hansestadt Hamburg

  • Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen

  • Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern

  • Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen

  • Versorgungswerk der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern

  • Schleswig-Holsteinisches Versorgungswerk der Rechtsanwälte

  • Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen

Mit dem Abschluss dieser Überleitungsabkommen wird Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die vom Zuständigkeitsbereich eines der genannten Rechtsanwaltsversorgungswerke in den Zuständigkeitsbereich des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt wechseln bzw. vom Zuständigkeitsbereich des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt in den Zuständigkeitsbereich eines der oben genannten Versorgungswerke wechseln, die Möglichkeit eröffnet, die an das bislang zuständige Rechtsanwaltsversorgungswerk geleisteten Beiträge zinslos auf das neu zuständige Rechtsanwaltsversorgungswerk überleiten zu können.

Anzumerken ist, dass das Überleitungsabkommen mit der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung die Besonderheit aufweist, dass Überleitungen nur für Mitgliedschaftszeiten von bis zu 24 Beitragsmonaten durchgeführt werden können.


Alle Überleitungsabkommen als pdf >>>

 

 
15. Februar 2012

Das aktuelle Mitgliederrundschreiben 2012 ist im PDF-Format im Downloadbereich verfügbar.

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30. August 2011

Die Erste Vertreterversammlung hat in Ihrer Sitzung am 22.06.2011 gem. § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung den Abschluss von Überleitungsabkommen mit folgenden Versorgungswerken genehmigt

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4. Juli 2011

Wahl zur Vertreterversammlung im Wahljahr 2011. Dritte Wahlbekannt-machung (gemäß § 15 der Wahl-ordnung)

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18. Juni 2011

Aufbewahrungsfrist der DDR-Lohnunterlagen endet

Im Jahre 2006 hat der Deutsche Bundestag die damals auslaufende Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen der DDR bis zum 31.12.2011 verlängert. Diese Unterlagen sind u.a. notwendig, um Rentenansprüche aus Zeiten der Erwerbstätigkeit in der DDR belegen zu können. Bei der Rentenversicherung geht man von etwa 300.000 noch nicht geklärten Rentenkonten aus. Sollten Sie aus Zeiten der Erwerbstätigkeit in der DDR Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung haben, ihr Rentenkonto aber noch nicht geklärt haben, sollten Sie dies bis zum Ablauf der vorgenannten Frist tun.

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30.8.2011
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