Versorgungswerk der Rechtsanwälte
    in Sachsen-Anhalt



Wahlen 2011
Wahl 2011

Das Versorgungswerk wählt – wählen Sie mit!

Die Mitglieder des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt wählen in der Zeit vom 03. Mai 2011 bis 23. Mai 2011 die Zweite Vertreter-versammlung des Versorgungswerks. Im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt wurde die entsprechende Wahlbekanntmachung am 30.12.2010 veröffentlicht. Weiterhin ist die Wahlbekanntmachung auch in diesem Heft abgedruckt. Auf der Homepage des Versorgungswerks (www.rvw-lsa.de) finden Sie unter der Rubrik „Wahlen 2011“ weitere Informationen.

Wer wird gewählt?

Die Mitglieder wählen ihre Vertreter in die Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung ist das Legislativorgan des Versorgungswerks und ist mit weitreichenden Rechtsetzungsbefugnissen ausgestattet. Diese umfassen für alle Mitglieder wichtige Bereiche, wie beispielsweise die Gestaltung der Mitgliedschaft sowie die Höhe der Beiträge und die Leistungen. Außerdem entscheidet die Vertreterversammlung über die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands des Versorgungswerks. Der Vertreterversammlung stehen dadurch weitreichende Entscheidungskompetenzen zu und sie nimmt auf diese Weise sehr wichtige personalpolitische Verantwortung wahr. Die Mitglieder der Vertreterversammlung treten mindestens einmal jährlich zu-sammen, liegen besonders wichtige Angelegenheiten des Versorgungswerks an, dann auch häufiger.
           
Wer wählt?

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Versorgungswerks, die vor dem 1. November 2010 Mitglied des Versorgungswerks wurden und dies bis zum Ablauf des 23. Mai 2011 bleiben und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt hatte am 01. November 2010 578 Mitglieder. Diese Kolleginnen und Kollegen haben also das Privileg, über die Ausgestaltung eines maßgeblichen Teils ihrer Altersversorgung mitzubestimmen. Andere Berufsgruppen beneiden sie darum.

Wer ist wählbar?

Wählbar sind alle Wahlberechtigten. Voraussetzungen hierfür sind Interesse an neuen Themen und Spaß an ehrenamtlichem Engagement in Sachen Altersversorgung. Es liegt in der Natur der Sache, dass für die Wahl geeignete Kandidaten bereit und in der Lage sein sollten, sich in komplexe ver-sicherungsmathematische Themen und Fragen der Kapitalanlage einzuar-beiten. So übernehmen sie qualifiziert Verantwortung. Dies kann auch recht zeitintensiv sein. Das Ehrenamt eines Mitglieds in der Vertreterversammlung erfordert also ausdauernd engagierte, unabhängige und professionelle Arbeit gewohnte, verantwortungsbewusste Kolleginnen und Kollegen.

Wie wird gewählt?

Jede(r) Wahlberechtigte(r) kann Vorschläge unterbreiten und selbst für die Wahl zur Vertreterversammlung nominiert werden, sofern der Wahlvorschlag von mindestens 5 Mitgliedern durch ihre Unterschrift unterstützt wird. Die Wahl erfolgt dann als Briefwahl in der Zeit vom 03.Mai  bis 23.Mai 2011.

Die amtierende Erste Vertreterversammlung hat auf Vorschlag des Vorstands die Wahlordnung beschlossen. Wichtig ist, dass ein gesondert gewählter Wahlausschuss die Wahl leiten wird. Der Wahlausschuss ist für die ord-nungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl verantwortlich.

Warum sollten Sie wählen?

Es geht um Ihre persönliche finanzielle Zukunft. Es geht darum, die Institution zu stärken, die weit mehr auf die speziellen Bedürfnisse unseres Berufs-standes zum Thema Altersversorgung eingehen kann als andere. Die Mög-lichkeiten der Einflussnahme sind weit größer als dies z.B. bei Wahlen zu Gesetzgebungskörperschaften auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene der Fall ist. Das Recht zur Selbstverwaltung ist hier als großes Privileg zu betrachten. Es dürfte daher leicht fallen, sich bei der Wahl zu engagieren.

Die Beschäftigung mit der Altersversorgung ist ein ebenso wichtiger Be-standteil der anwaltlichen Berufsausübung wie die Bearbeitung von Mandaten und die Gewinnung von neuen Mandanten. Messen Sie diesem Thema eine ebenso hohe Bedeutung bei. Beschränken Sie sich nicht darauf, aus Mit-gliederrundschreiben über den Stand des Versorgungswerks unterrichtet zu werden. Tragen Sie dem großen Privileg der Selbstverwaltung Ihrer Alters-vorsorge Rechnung und wählen Sie die Vertreter Ihres Vertrauens. Ein hohes Maß an Wahlbeteiligung und damit an Legitimation für die Vertreter verleiht deren Tätigkeit in diesen für uns existenziellen Fragen besonderes Gewicht. Ihr Engagement lohnt sich!

Rechtsanwältin
Christel Hahne
Vorsitzende des Vorstands

 

 

 

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9.2.2011
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