Versorgungswerk der Rechtsanwälte
    in Sachsen-Anhalt



Wahlen 2011
Wahl 2016

Das Versorgungswerk wählt – wählen Sie mit!

Die Mitglieder des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt wählen in der Zeit vom 01. Juni 2016 bis 21. Juni 2016 die Dritte Vertreterversammlung des Versorgungswerks. Im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt wurde die entsprechende Wahlbekanntmachung am 08. Februar 2016 veröffentlicht. Weiterhin ist die Wahlbekanntmachung auch in diesem Heft abgedruckt. Auf der Homepage des Versorgungswerks (www.rvw-lsa.de) finden Sie weitere Informationen.



Wer wird gewählt?

Die Mitglieder wählen ihre Vertreter in die Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung ist das Legislativorgan des Versorgungswerks und ist mit weitreichenden Rechtsetzungsbefugnissen ausgestattet. Diese umfassen für alle Mitglieder wichtige Bereiche, wie beispielsweise die Gestaltung der Mitgliedschaft sowie die Höhe der Beiträge und die Leistungen. Außerdem ent-scheidet die Vertreterversammlung über die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Vor-stands des Versorgungswerks. Der Vertreterversammlung stehen dadurch weitreichende Ent-scheidungskompetenzen zu und sie nimmt auf diese Weise sehr wichtige personalpolitische Verantwortung wahr. Die Mitglieder der Vertreterversammlung treten mindestens einmal jährlich zusammen, liegen besonders wichtige Angelegenheiten des Versorgungswerks an, dann auch häufiger.



Wer wählt?

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Versorgungswerks, die vor dem 01. Dezember 2015 Mitglied des Versorgungswerks wurden und dies bis zum Ablauf des 21. Juni 2016 bleiben und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Diese Kolleginnen und Kollegen haben also das Privileg, über die Ausgestaltung eines maßgeblichen Teils ihrer Altersversorgung mitzubestimmen. Andere Berufsgruppen beneiden sie darum.



Wer ist wählbar?

Wählbar sind alle Wahlberechtigten. Voraussetzungen hierfür sind Interesse an neuen Themen und Spaß an ehrenamtlichem Engagement in Sachen Altersversorgung. Es liegt in der Natur der Sache, dass für die Wahl geeignete Kandidaten bereit und in der Lage sein sollten, sich in komplexe versicherungsmathematische Themen und Fragen der Kapitalanlage einzuarbeiten. So übernehmen sie qualifiziert Verantwortung. Dies kann auch recht zeitintensiv sein. Das Ehrenamt eines Mitglieds in der Vertreterversammlung erfordert also ausdauernd engagierte, unabhängige und professionelle Arbeit gewohnte, verantwortungsbewusste Kolleginnen und Kollegen.



Wie wird gewählt?

Jede(r) Wahlberechtigte(r) kann Vorschläge unterbreiten und selbst für die Wahl zur Vertreter-versammlung nominiert werden, sofern der Wahlvorschlag von mindestens 5 Mitgliedern durch ihre Unterschrift unterstützt wird. Die Wahl erfolgt dann als Briefwahl in der Zeit vom 01. Juni bis 21. Juni 2016. Die Erste Vertreterversammlung hat auf Vorschlag des Vorstands die Wahlordnung beschlossen. Wichtig ist, dass ein gesondert gewählter Wahlausschuss die Wahl leiten wird. Der Wahl-ausschuss ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl verantwortlich.




Warum sollten Sie wählen?

Es geht um Ihre persönliche finanzielle Zukunft. Es geht darum, die Institution zu stärken, die weit mehr auf die speziellen Bedürfnisse unseres Berufsstandes zum Thema Altersversorgung eingehen kann als andere. Die Möglichkeiten der Einflussnahme sind weit größer als dies z.B. bei Wahlen zu Gesetzgebungskörperschaften auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene der Fall ist. Das Recht zur Selbstverwaltung ist hier als großes Privileg zu betrachten. Es dürfte daher leicht fallen, sich bei der Wahl zu engagieren. Die Beschäftigung mit der Altersversorgung ist ein ebenso wichtiger Bestandteil der anwaltlichen Berufsausübung wie die Bearbeitung von Mandaten und die Gewinnung von neuen Mandanten. Messen Sie diesem Thema eine ebenso hohe Bedeutung bei. Beschränken Sie sich nicht darauf, aus Mitgliederrundschreiben über den Stand des Versorgungswerks unterrichtet zu werden. Tragen Sie dem großen Privileg der Selbstverwaltung Ihrer Altersvorsorge Rechnung und wählen Sie die Vertreter Ihres Vertrauens. Ein hohes Maß an Wahlbeteiligung und damit an Legitimation für die Vertreter verleiht deren Tätigkeit in diesen für uns existenziellen Fragen besonderes Ge-wicht. Ihr Engagement lohnt sich!

Rechtsanwältin
Christel Steinmann
Vorsitzende des Vorstands

 

 
10. März 2016

Das Versorgungswerk wählt - wählen Sie mit !

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Erste Wahlbekanntmachung. Lesen Sie hier oder laden Sie beide Texte im Infobereich herunter. >>>

24. Februar 2016
Das neue Mitgliederrundschreiben 2016 ist als PDF-Download verfügbar.

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13. Januar 2016
Syndikusanwälte können wieder von der gesetzlichen Rentenver-sicherungspflicht befreit werden.

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25. November 2015
Befreiung nach § 6 Abs. 5 Satz 2 SGB VI für zeitlich befristete berufsfremde Tätigkeiten

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05. Oktober 2015

Neues Gesetz (3. Änderung), Satzung (8. Änderung) und Wahlordnung (1. Änderung)


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05. August 2015

Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen bei Bezug von Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung


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03. Juli 2015

Aktuelle Pressemitteilung der DRV Bund zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten


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30. Juni 2015

Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte.


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10.3.2016
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